Sie benötigen eine Immobilienwertermittlung oder möchten Ihre Immobilie bewerten lassen und wissen nicht genau an wen Sie sich wenden können ?

 

Bewertungen werden auch von Immobilienmaklern und neuerdings auch von Immobilienportalen angeboten. In der Regel rechtlich unverbindlich und teilweise kostenlos. Dem Kunden wird suggeriert, dass es sich um eine umfangreiche Immobilienbewertung handelt und die freie Entscheidung besteht, über den anbietenden Makler zu veräußern. Oftmals stellt dies jedoch nur ein geschicktes Marketinginstrument dar. 

 

Meistens werden für die Bewertung lediglich Lage, Alter der Immobilie (Baujahr), die Wohnfläche, Geschossanzahl und die Größe des Grundstücks abgefragt, jedoch teilweise keine oder keine ausreichende Besichtigung vorgenommen.

 

Auf Basis dieser Informationen wird eine Berechnung des vermeintlichen Wertes durchgeführt, welcher ohne eventuell vorhandene Rechte (Belastungen) im Grundbuch, gegebenenfalls vorhandene Altlasten und einen möglicherweise vorhandenen Instandhaltungsstau ermittelt wird. Auch werden gegebenenfalls  werterhöhende Grundstücksmerkmale nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Je nach Objektart und -nutzung ist eine fundierte Bewertung ohne Berücksichtigung vorhandener Miet- und Pachtverträge schlicht nicht möglich. Auch diese müssen in die Beurteilung einfließen.

 

Ebenso muss zwingend die Teilungserklärung bei Wohnung- und Teileigentum auf wertbeeinflussende Eintragungen und zur Bestimmung des Umfangs des Eigentums eingesehen werden.

 

Diese Leistungen sind alle Bestandteil einer fundierten Immobilienwertermittlung und sind im Leistungskatalog der Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie vom Institut für Sachverständigenwesen (ifs) gefordert und vorgegeben, um dem Anspruch an ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und ImmoWertV gerecht zu werden.

 

Dies können Sie von einem Sachverständigen erwarten.  

  

Wir ermitteln Verkehrswerte für folgende Objekte:

 

  • unbebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Büroimmobilien
  • Gewerbeeinheiten
  • Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte

 

Dabei berücksichtigen wir auch Rechte und Belastungen (Abteilung II des Grundbuches):

 

  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte
  • Leitungsrechte
  • Überbau
  • Reallasten
  • etc.