Nach Streichung der gutachterlichen Dienstleistung aus dem § 34  der HOAI ist das Honorar für Wertermittlungsgutachten frei verhandelbar.

 

Wir orientieren uns an der Honorarrichtlinie des b.v.s "Bundesverbandes  öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V" bzw. an der Honorarrichtlinie des LVS Bayern e.V. (Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).

 

Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Dieses wurde zum 01. Januar 2021 angepasst. Der neue Inhalt kann hier eingesehen werden.

 

Je nach Verwendungszweck kann auch eine Stellungnahme zum Verkehrswert (gutachterliche Stellungnahme) sinnvoll und ausreichend sein. Dies ist für Sie mit geringeren Kosten verbunden und wird im Rahmen der Auftragserteilung besprochen.

 

Erst nach Bestimmung von Art und Umfang des zu erstellenden Gutachtens kann eine genaue Aussage des zu erwartenden Honorars getroffen werden. Dies wird immer im Vorfeld ausführlich besprochen und ist jederzeit transparent.